familienanaloge Wohnformen

Familienanaloge Wohnformen
Kinder und Jugendliche, die im Rahmen dieser Betreuungsform untergebracht sind,
leben in Familiensystemen, in denen mindestens ein Elternteil professionelle Fachkraft ist. Bei diesen Kindern und Jugendlichen handelt es sich meist um solche, die spezielle pädagogische Bedürfnisse und Entwicklungsdefizite aufweisen, die im Rahmen einer Wohngruppe nicht genügend Beachtung finden und aufgefangen werden können.

 

In diesen kleinen Einheiten werden je nach Konzept ein bis fünf Kinder betreut. Die Betreuung erfolgt durch die innewohnende Fachkraft. Diese wird je nach Anzahl der aufgenommenen Kinder durch weitere Fachkräfte unterstützt. Die Kinder und Jugendliche haben den Vorteil, dass wenig Wechsel der Bezugspersonen stattfindet und sie sich somit auf nur wenige Betreuungspersonen einstellen müssen.
Welche Altersstruktur und mit welcher genaueren Zielsetzung die einzelnen Stellen arbeiten bestimmt die jeweilige innewohnende Fachkraft selbst. Ebenso ist auch die Anzahl der Plätze, die zur Verfügung gestellt werden, individuell an die Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Für alle Stellen liegt eine gültige Betriebserlaubnis des jeweiligen Landesjugendamtes vor.

Die gesetzlichen Grundlagen sind in den §§ 34, 35, 35a oder 41 SGB VIII begründet.

 
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